Was nicht gemeldet wird, bleibt unsichtbar – warum Melden zur Patientensicherheit gehört

Ein Meldesystem ist nur so gut wie die Meldungen, die es erhält. Das klingt selbstverständlich. In der Praxis ist es aber eine der grossen Herausforderungen der Patientensicherheit: Was nicht gemeldet wird, bleibt für das System unsichtbar – und daraus lässt sich auch nicht lernen.
Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen habe ich mich deshalb in einem aktuellen Beitrag in der Schweizerischen Ärztezeitung mit der Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen beschäftigt.
Manche Risiken zeigen sich erst im Alltag
Bevor ein Arzneimittel zugelassen wird, werden seine Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien sorgfältig untersucht. Trotzdem können diese Studien nicht alles erfassen. Die Zahl der Teilnehmenden und die Beobachtungsdauer sind begrenzt, bestimmte Patientengruppen sind nicht vertreten oder untervertreten, und die Anwendung erfolgt unter stärker kontrollierten Bedingungen als später im Versorgungsalltag.
Seltene unerwünschte Wirkungen oder Risiken bei älteren und mehrfach erkrankten Menschen, bei Kindern, Schwangeren, bei Langzeitanwendung oder Off-Label-Use können deshalb teilweise erst nach der Markteinführung sichtbar werden. Genau hier hat die Pharmakovigilanz – also die fortlaufende Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln nach ihrer Markteinführung – eine zentrale Funktion. Dafür braucht es Meldungen aus der Praxis.
In der Schweiz wird noch zu wenig gemeldet
Wie gross die Meldelücke auch bei uns ist, zeigt eine schweizweite Untersuchung: Von Hospitalisationen aufgrund unerwünschter Arzneimittelwirkungen wurden schätzungsweise nur rund 5 Prozent gemeldet.
Das zeigt vor allem eines: Hier braucht es mehr Engagement. Je mehr relevante Beobachtungen gemeldet werden, desto besser können bislang unbekannte oder unzureichend beschriebene Arzneimittelrisiken erkannt und, wenn nötig, Massnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten eingeleitet werden.
Für medizinische Fachpersonen ist dabei wichtig: Schwerwiegende oder bisher nicht bekannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen gemeldet werden. Ein ursächlicher Zusammenhang muss nicht bewiesen sein – ein begründeter Verdacht genügt.
Melden ist Teil der Sicherheitskultur
Melden sollte daher nicht als bürokratische Pflicht verstanden werden. Es ist ein wichtiger Teil einer funktionierenden Sicherheitskultur.
Wenn Beobachtungen, ungewöhnliche Ereignisse oder mögliche Risiken nicht weitergegeben werden, können sie auch nicht in ein grösseres Bild eingeordnet werden. Meldungen schaffen die Voraussetzung dafür, Zusammenhänge zu erkennen und daraus zu lernen. Das betrifft Fachpersonen, aber auch uns alle.
Auch Patientinnen, Patienten und Angehörige können beitragen
Patientinnen und Patienten erleben ihre Behandlung aus einer anderen Perspektive als die beteiligten Fachpersonen. Auch diese Sicht kann helfen, Risiken und Schwachstellen sichtbar zu machen.
Wer Beschwerden feststellt, die möglicherweise mit einem Medikament zusammenhängen, sollte dies mit der behandelnden Ärztin, dem behandelnden Arzt oder der Apotheke besprechen. Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen können Patientinnen und Patienten zudem selbst an Swissmedic melden.
Patientensicherheit umfasst aber weit mehr als Arzneimittelsicherheit. Für andere sicherheitsrelevante Erfahrungen und Vorfälle im Gesundheitswesen gibt es PatBox.ch. Die Plattform wird gemeinsam von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz betrieben. Patientinnen, Patienten und Angehörige können dort Erfahrungen melden, damit daraus gelernt und die Patientensicherheit verbessert werden kann.
Was nicht gemeldet wird, bleibt unsichtbar
Nicht jede Meldung bedeutet, dass tatsächlich ein neues Risiko vorliegt. Aber ohne Meldungen fehlen wichtige Informationen und dies zu untersuchen.
Für mich bleibt deshalb die zentrale Botschaft einfach:
Was nicht gemeldet wird, bleibt unsichtbar. Und erst wenn Erfahrungen sichtbar werden, kann ein Gesundheitssystem daraus lernen.
Ausgangspunkt dieses Beitrags ist unser Artikel «Melden von unerwünschten Arzneimittelwirkungen» in der Schweizerischen Ärztezeitung, Oktober 2026.




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