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AGB Dienstleistungen der Steffen Consulting GmbH

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1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Dienstleistungen der Steffen Consulting GmbH, sofern mit den Kundinnen / Kunden nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die AGB werden der Kundin bzw.  dem Kunden im Rahmen der Vertragsofferte bzw. der Vereinbarung zur Kenntnis gebracht und gelten ohne Widerspruch als akzeptiert.

 

2. Mitwirkung des Kunden/in

Die Kundin bzw. der Kunde liefert der Steffen Consulting GmbH zum erforderlichen Zeitpunkt alle nötigen Informationen / Unterlagen zur Erfüllung des Auftrags.

 

3. Abnahme der Dienstleitung durch den Kunden/in

Von der Steffen Consulting GmbH gelieferte Inhalte (Recherchen, Analysen, Berichte usw.) werden von der Kundin bzw. dem Kunde innerhalb von 10 Arbeitstagen geprüft. Ohne die ausdrückliche, schriftliche Mitteilung von Änderungswünschen innerhalb dieser Frist, gelten die Inhalte als abgenommen.

 

4. Haftung

Steffen Consulting GmbH arbeitet mit der gebotenen Fachkompetenz und Sorgfalt an der Durchführung der übertragenen Aufgaben.  Die Steffen Consulting GmbH haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Übrigen ist jede Gewährleistung oder Haftung insbesondere für den Erfolg der Kundinnen und Kunden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ausgeschlossen.

 

5. Rücktritt

Die Vereinbarung endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. dem Erbringen der vereinbarten Leistung. Eine abweichende Kündigungsregelung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

 

6. Spesen

Für Einsätze ausserhalb der Region Basel wird die Bahnfahrt Halbtax-Ticket (1. Klasse) verrechnet.

 

7. Rechnungsstellung

Das Dienstleistungshonorar ist innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Wenn sich der Dienstleistungsauftrag einer Kundin bzw. eines Kunden über mehrere Monate erstreckt, ist die Steffen Consulting GmbH berechtigt, die erbrachte Beratungsleistung monatlich in Rechnung zu stellen.

 

8. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über die jeweils andere Vertragspartei vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht schon öffentlich bekannt sind.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Es gilt das schweizerische Recht.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

Stand: 26.01.2022

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